Als Kraftrad (und zudem kurz Krad) wird – besonders im Militär-Bereich – ein zweirädriges Motorrad und seltener (auch dreirädrig) mit Beiwagen (dann als Beiwagenkrad) bezeichnet.

Unterbegriffe

Weitere Unterbegriffe, hauptsächlich im nicht-militärischen oder auch sogenannten zivilen Bereich.

  • Elektrokraftrad
  • Gleiskraftrad – hauptsächlich im eigentlichen Sinne eines ursprünglich umgebauten (Zweirad-)Kraftrades und zudem eben auch im übertragenen Sinne auf vierrädrige Kleinfahrzeuge, siehe auch unter DR-Gleiskraftrad GKR Typ 1
  • Kleinkraftrad
  • Leichtkraftrad

Siehe auch

  • Elektrisches Kraftrad von Kravogl – ein historischer Elektromotor
  • Fahrrad mit Hilfsmotor
  • Motorrad
  • Leichtmotorrad
  • Motorroller
  • Motordreirad

Belege


Radkraft » RADKRAFTSPECIALFEATURES

Kraftrad Nöda

Kraftrad

Kraftrad (Krad) • Definition Gabler Wirtschaftslexikon

Kraftrad