Als Staatstheater werden Theaterhäuser bezeichnet, die unter staatlicher Verwaltung der Bundesländer stehen. Die Länder sind der im Namen gemeinte „Staat“, oft als Nachfolger von Königreichen und anderen historischen Gebietskörperschaften. Bei den Staatstheatern handelt es sich um Sprechtheater und Musiktheater, meist jedoch Mehrspartentheater.

Deutschland

In Deutschland existieren insgesamt 29 Staatstheater (Stand: Februar 2024). Dies sind im Einzelnen:

Baden-Württemberg

  • Karlsruhe: Badisches Staatstheater
  • Stuttgart: Württembergische Staatstheater

Bayern

  • München: Bayerische Staatsoper
  • München: Bayerisches Staatsschauspiel am Residenztheater
  • München: Staatstheater am Gärtnerplatz
  • Augsburg: Staatstheater Augsburg
  • Nürnberg: Staatstheater Nürnberg

Berlin

  • Berlin: Deutsches Theater
  • Berlin: Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz
  • Berlin: Maxim Gorki Theater
  • Berlin: Theater an der Parkaue – Junges Staatstheater
  • Berlin: Staatsoper Unter den Linden

Brandenburg

  • Cottbus: Staatstheater Cottbus

Hamburg

  • Deutsches Schauspielhaus
  • Hamburgische Staatsoper
  • Kampnagel
  • Thalia Theater

Hessen

  • Darmstadt: Staatstheater Darmstadt
  • Kassel: Staatstheater Kassel
  • Wiesbaden: Hessisches Staatstheater Wiesbaden

Mecklenburg-Vorpommern

  • Schwerin: Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin

Niedersachsen

  • Braunschweig: Staatstheater Braunschweig
  • Hannover: Niedersächsisches Staatstheater Hannover
  • Oldenburg: Oldenburgisches Staatstheater

Nordrhein-Westfalen

  • Düsseldorf: Düsseldorfer Schauspielhaus

Rheinland-Pfalz

  • Mainz: Staatstheater Mainz

Saarland

  • Saarbrücken: Saarländisches Staatstheater

Sachsen

  • Dresden: Sächsische Staatstheater

Thüringen

  • Meiningen: Staatstheater Meiningen
  • Weimar: Deutsches Nationaltheater

Bayern hat die Schaffung von zwei weiteren Staatstheatern angestoßen, diesen Prozess bisher jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Bundesländer Bremen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen verfügen über keine Staatstheater. Das Schauspielhaus Düsseldorf wird paritätisch von Stadt und Land getragen.

Theater in öffentlich rechtlicher Verfassung (KdöR) oder als GmbH werden in Deutschland dann nicht als Staatstheater bezeichnet, wenn es sich um kommunale Einrichtungen handelt, wie bei Stadttheatern. Auch die Landesbühnen fallen in eine eigene Kategorie. Die Verfassung hat lediglich Bedeutung für die Verträge und Vergütung fest oder befristet angestellter Mitarbeiter des technischen oder künstlerischen Hauspersonals.

Einen historischen Sonderfall stellt das Nationaltheater Mannheim dar. Gegründet wurde es vom Kurfürsten als „stehende Bühne“ mit festem Ensemble in der Nachfolge des höfischen Theaters, lag also in staatlicher Hand. Doch bereits 1839 wurde es vollständig der städtischen Verantwortung unterstellt und ist damit heute das älteste kommunale Theater der Welt. Zu den frühesten kommunalen Theatern gehört auch jenes von Freiberg (Sachsen). Bis 1945 existierten die Staatstheater von Breslau und Danzig.

Rumänien

In Rumänien bestehen:

  • Deutsches Staatstheater Hermannstadt
  • Deutsches Staatstheater Temeswar

Siehe auch

  • Stadttheater
  • Landesbühne
  • Staatsoper

Weblinks

  • Öffentlich finanzierte Musiktheater in Deutschland (Kartografische Darstellung des Deutschen Musikinformationszentrums) (PDF; 172 kB)

Einzelnachweise


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